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  • Haßlinghauser Straße 156, 58285 Gevelsberg
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Allgemeines zur Einweisung

Neue angeschaffte Flüssigstickstofftanks können bei Erstanwendern häufig Unbehagen oder Frust verursachen, da die Einarbeitung in diese Geräte teils mit hohem Zeitaufwand und geringem Erfolg verbunden sind. Spezifisches Wissen über teils verdeckte Funktionen fehlt vollständig. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich für gerätespezifische Einweisungen Fachkompetenz ins Haus zu holen. Dies spart Zeit und hilft den Anwendern alle relevanten Bedienungselemente bzw. sicherheitsrelevantes Vorgehen direkt am Gerät zu erlernen. Unsere Einweisungen beinhalten theoretische und praktische Elemente. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:

- Stickstoff und tätigkeitsbedingte PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

- Gefahren durch Sauerstoffmangel

- Gefahren durch tiefe Temperaturen

- Gerätespezifische Einweisung in Theorie und Praxis

Abschließend erhalten die Teilnehmer entsprechende handouts sowie ein Teilnahmezertifikat. Dies ist nicht nur für Ihre Mitarbeiter wichtig, sondern auch für Sie als Arbeitgeber zum Nachweis der durchgeführten Schulung.

Neben Unternehmen, die ein zertifiziertes Qualitätswesen betreiben, bei dem der Fokus auf Mitarbeiterqualifizierungen liegt, regelt der deutsche Gesetzgeber den Betrieb von Arbeitsmitteln und die damit einhergehenden Sicherheitskriterien.

In Deutschland ist der Betrieb von Arbeitsmitteln, in den unterschiedlichsten Verordnungen und Gesetzen geregelt. Gemeinsam haben alle Regelungen den Schutz von Arbeitnehmern oder Dritten. Sehr spezifisch ist zum Beispiel die Verordnung (EU) 2017/745. Mit dieser Verordnung wird das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten und ihrem Zubehör auf dem Europäischen Unionsmarkt geregelt. In Kapitel II, „Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme….“ werden unter Artikel 5 z. B. das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme festgelegt.

Kontaktieren Sie uns, sofern Bedarf an einer Einweisung besteht.