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Allgemeines zur Inbetriebnahme

In Deutschland ist der Betrieb von Arbeitsmitteln, in den unterschiedlichsten Verordnungen und Gesetzen geregelt. Gemeinsam haben alle Regelungen den Schutz von Arbeitnehmern oder Dritten. Sehr spezifisch geht zum Beispiel die Verordnung (EU) 2017/745 mit dem Thema um. In dieser Verordnung wird das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten und ihrem Zubehör auf dem Unionsmarkt geregelt. In Kapitel II, Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme…. wird unter Artikel 5 z. B. das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme festgelegt. Demnach darf ein Produkt nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn es bei sachgemäßer Lieferung, korrekter Installation und Instandhaltung und seiner Zweckbestimmung entsprechender Verwendung, dieser Verordnung entspricht.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Unternehmer einen sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln gewährleisten. Insbesondere bei der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Folgemontage ist die erstmalige oder erneute Nutzung nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen für den sicheren Betrieb des Arbeitsmittels geprüft und für sicher befunden wurden.

Babel gas solutions, Air liquide arpege 110

Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten ist es notwendig die wichtigsten Alarmparameter bei der Inbetriebnahme zu überprüfen, sowie die Betriebsbedingungen entsprechend der Zweckbestimmung zu prüfen. Nach der Anschaffung eines neuen Flüssigstickstoffbehälters, oder nach der Ortsveränderung kann es also sinnvoll sein sich bei der Inbetriebnahme Fachkompetenz einzukaufen. Insbesondere bei Neugeräten fehlt oftmals das notwendige Knowhow, um alle notwendigen Prüfungen selbstständig durchzuführen.

Hierbei unterstützen wir Sie gerne, damit Sie als Unternehmer Ihren Pflichten gerecht werden und Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können.

Gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201), an denen wir uns bei Inbetriebnahmen orientieren, kann der Prüfungsumfang wie folgt wiedergegeben werden:

- Äußere oder innere Sichtprüfung,

- Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen,

- Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln,

- Labortechnische Untersuchung,

- Zerstörungsfreie Prüfung,

- Prüfung mit datentechnisch verknüpften Messsystemen (z. B. Online-Überwachung).

Bei der Inbetriebnahme orientieren wir uns an den Grundsätzen der TRBS 1201(Technische Regeln für Betriebssicherheit)

Besteht interesse an einer Inbetriebnahme ? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.